Sie sind hier: Startseite » Yachting-News

Keine Umsatzsteuerermäßigung für Sporthäfen

Sportboothäfen: EU bremst Finanzministerium

Keine Umsatzsteuerermäßigung für Sportboothäfen

Köln (SP) Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass für die Vermietung von Bootsliegeplätzen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent keine Anwendung finden kann. Bei Umsatzsteuerermäßigungen ist die Bundesregierung an die EU-Richtlinie 2006/112/EG gebunden. Diese gestattet Ermäßigungen für einen abschließend aufgeführten Katalog von Dienstleistungen. Bootsliegeplätze gehören nicht dazu.

Wohl aber Campingplätze, die bei einer kurzfristigen Vermietung (bis zu 6 Monaten) von der Umsatzsteuerermäßigung profitieren. Das sorgt für Unmut in der Sportboothafenbranche. „Wir fühlen uns klar benachteiligt. Zwischen der kurzfristigen Vermietung von Landflächen und der Vermietung von Wasserflächen besteht kein erkennbarer Unterschied“, so der Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Sporthäfen Frank Engler.

Das sieht das BMF wohl ähnlich, ist aber an die Vorgaben aus Brüssel gebunden. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft will die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen und in Brüssel über den europäischen Dachverband vorstellig werden.

Infos: www.bvww.org

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erweiterte Einstellungen